Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Durch Veröffentlichung dieser AGB verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit!
1. Allgemeines
Diese Bedingungen haben grundsätzlich für alle Verträge Gültigkeit, soweit wir nicht schriftlich Abweichungen oder Bedingungen des Auftraggebers anerkennen.
Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht.
Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch den Auftraggeber als angenommen, wenn nicht innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich Widerspruch eingelegt wird.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Preise
Preise verstehen sich immer netto, frei Haus (außer Frachtkosten werden expliziert angeführt), unabgeladen in Österreich, ausschließlich Verpackung. Erfordert das Produkt eine Verpackung, sind wir berechtigt, diese zu verrechnen.
Preisänderungen behalten wir uns vor.
4. Lieferungen
Lieferungen verstehen sich frei Haus in Österreich, befahrbare Entladestelle vorausgesetzt. Das Abladen auf der Baustelle ist in unseren Leistungen nicht enthalten.
RUWA-Produkte werden weitgehend vormontiert geliefert, oder auch fertig zusammengebaut. Für den Zusammenbau und die Montage der Geräte werden Montageanleitungen beigestellt.
RUWA-Produkte mit Montage werden von unseren Fachkräften betriebsfertig aufgestellt.
Kann der Käufer einen mit uns vereinbarten Montagetermin nicht einhalten, so muss er uns hiervon mindestens 5 Tage vorher verständigen. Wird der Montagetermin vom Käufer nicht rechtzeitig abgesagt, so hat er die anfallenden Kosten für Beladung, Zufahrt und Monteure an uns zu bezahlen.
Unsere Preise für Produkte mit Montage gelten für Lieferungen ab einem Nettowarenwert von € 1.453,45.
Bei Montage-Aufträgen unter einem Nettowarenwert von € 1.453,45 werden die anfallenden Fahr- und Montagezeiten als Regiestunden in der Höhe von € 48,- pro Stunde, zuzüglich MwSt., und die anfallenden LKW-Kosten zum Listenpreis „Geräte“ verrechnet.
Transporte per Bahn oder Spedition erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Transportschäden können wir nicht haften.
Transportschäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Transportunternehmer (Spediteur) bescheinigen lassen.
Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen gestellt werden.
5. Gewährleistung und Haftung
Eventuell auftretende Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, erfolgen. Unsere Haftung erstreckt sich auf Austausch oder Beseitigung von festgestellten Schäden oder Fehlern an den von uns gelieferten Gegenständen oder Teilen der Lieferung. Die Ersatzansprüche sind nur auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt. Für diese Dinge gelten unsere Lieferungen als teilbare Leistung.
Bei Erhebung von Mängelrügen ist der Käufer nicht entbunden, unsere Rechnung fristgerecht zu begleichen.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBl. 99/1988, abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
Werden RUWA-Produkte nicht durch unsere Monteure aufgestellt, dann entbinden uns unsachgemäße Behandlung bzw. fehlerhafte Montage von der Gewährleistungspflicht.
Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei gerechtfertigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der dem Streitwert entspricht.
6. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Ampflwang i. H., Bezirk Vöcklabruck. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Vöcklabruck.
7. Zahlung
Wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart, dann Zahlung mit 2% Skonto innerhalb 8 Tagen oder netto innerhalb 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils banküblichen Sollzinsen zu berechnen.
8. Garantie
Auf die von uns gelieferten Geräte gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren hinsichtlich Funktion und Haltbarkeit, mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt ausgenommen.
Für bewegliche Teile gewähren wir 2 Jahre Garantie.
Auf das von uns gelieferte kesseldruckimprägnierte Holz oder Lärchenholz natur gewähren wir 7 Jahre Garantie gegen Fäulnis und Pilzbefall.
Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten unser Eigentum.
Im Falle eines Weiterverkaufes tritt uns der Käufer im voraus den für unsere Lieferungen entsprechenden Teilbetrag seiner Forderung gegenüber dem Erwerber ab.
10. Konstruktionsänderungen und -verbesserungen
behalten wir uns vor. Daher können Katalogabbildungen und geliefertes Gerät manchmal voneinander abweichen.